AGB´s
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
STR Trailer Rentals, Inh. Silke Schötteler
Tönsholter Weg 1a, 46282 Dorsten
1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Miet- und Kaufverträge über Viehauflieger, Planauflieger, Kühlauflieger, LKWs, Kühlanhänger, Plananhänger und Wohnmobile, die zwischen STR Trailer Rentals, Inh. Silke Schötteler (nachfolgend "Vermieter") und dem Mieter/Käufer (nachfolgend "Kunde") abgeschlossen werden.
1.2 Kunden können sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen sein.
1.3 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, der Vermieter hat diesen ausdrücklich zugestimmt.
1.4 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten mit Unterschrift des Mietvertrages als anerkannt. Ergänzend gelten die Mietbedingungen, soweit sie vereinbart sind. Diese setzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht außer Kraft.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Gegenstand des Vertrages ist die Vermietung von Fahrzeugen (insbesondere Auflieger, Anhänger, Wohnwagen und Wohnmobile) gemäß der individuellen Vereinbarung zwischen dem Vermieter und dem Kunden.
2.2 Gelegentlich werden die Fahrzeuge auch verkauft, wobei der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit in der Vermietung liegt.
2.3 Beim Verkauf von Fahrzeugen überträgt STR Trailer Rentals dem Käufer das Eigentum am Fahrzeug nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises. Bis zur vollständigen Zahlung verbleibt das Fahrzeug im Eigentum des Vermieters (Eigentumsvorbehalt).
2.4 Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, soweit dies gesetzlich zulässig ist. STR Trailer Rentals haftet nicht für etwaige
Mängel, die nach Übergabe auftreten, es sei denn, diese wurden arglistig verschwiegen.
3. Führungsberechtigung
3.1 Das Fahrzeug darf außer vom Mieter nur von den im Mietvertrag angegebenen Fahrern oder den beim Mieter angestellten Berufsfahrern in dessen Auftrag geführt werden. Dabei ist das festgesetzte Mindestalter zu beachten, sowie eine Zusatzfahrergebühr je Fahrer zu entrichten.
3.2 Voraussetzung ist immer der Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Die Fahrer sind Erfüllungsgehilfen des Mieters.
3.3 Der Mieter ist verantwortlich für die Überprüfung der für die Fahrzeugklasse benötigte Fahrerlaubnis sowie die Einhaltung der AGB durch die im Mietvertrag genannten Fahrer.
4. Nutzung und Nutzungsbeschränkungen
4.1 Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug zu verwenden:
a) zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests, b) zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen, c) zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, d) zur Weitervermietung, e) für sonstige Nutzungen, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgehen.
4.2 Bei der Benutzung des Fahrzeugs ist die Bedienungsanleitung für das Fahrzeug und etwaiges Zubehör zu beachten. Dazu gehört insbesondere die ständige Überprüfung des Motoröls, des Kühlwassers und des Reifendrucks. Solange das Fahrzeug nicht benutzt wird, sind das Lenkradschloss, das Schiebedach, die Türen und der Kofferraum verschlossen zu halten. Bei Cabriolets ist das Abstellen mit geöffnetem Verdeck nicht zulässig.
4.3 Fahrten außerhalb des Bundesgebietes Deutschland sind nur mit schriftlicher Genehmigung des Vermieters zulässig.
5. Rücktritt vom Mietvertrag / Stornierung durch den Mieter
5.1 Der Mieter kann vor Mietbeginn vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall steht dem Vermieter ein pauschaler Schadensersatzanspruch wie folgt zu:
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bis 30 Tage vor Mietbeginn: 20 % des vereinbarten Mietpreises
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29 bis 15 Tage vor Mietbeginn: 40 % des vereinbarten Mietpreises
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14 bis 8 Tage vor Mietbeginn: 60 % des vereinbarten Mietpreises
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7 bis 1 Tag vor Mietbeginn: 80 % des vereinbarten Mietpreises
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am Tag des Mietbeginns oder bei Nichtabholung: 100 % des vereinbarten Mietpreises
5.2 Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs beim Vermieter.
5.3 Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Ebenso bleibt dem Vermieter der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
Zusatzbedingungen für den Verkauf von Fahrzeugen
1. Vertragsabschluss / Übermittlung von Daten
1.1 Die Präsentation von Kraftfahrzeugen des Verkäufers auf der Webseite oder auf Verkaufsplattformen stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar, sondern eine Einladung, die präsentierten Kraftfahrzeuge beim Verkäufer zu bestellen.
1.2 Die Bestellung ist für den Käufer verbindlich. Dies gilt auch für das Absenden einer Bestellung durch den Käufer über die Webseite, eine Verkaufsplattform oder per Fax.
1.3 Die automatisierte Bestätigung des Zugangs der verbindlichen Bestellung gegenüber dem Käufer stellt keine verbindliche Annahme der Bestellung durch den Verkäufer dar.
1.4 Der Verkäufer ist berechtigt, die Annahme der verbindlichen Bestellung binnen 7 Tagen abzulehnen. Sie gilt als angenommen bei vorheriger Lieferung des Kaufgegenstandes.
2. Übermittlung von Daten
2.1 Personen- und Vertragsdaten aus diesem Vertrag und den mit diesem Vertrag zusammenhängenden Verträgen werden zur Erfüllung und Abwicklung der Verträge erhoben, verarbeitet und übermittelt.
2.2 Soweit personenbezogene Daten in Länder außerhalb des EWR transferiert werden, erfolgt dies in Übereinstimmung mit den geltenden rechtlichen Vorschriften.
3. Preise
3.1 Der vereinbarte Preis gilt ohne Skonto oder sonstige Nachlässe. Nebenleistungen werden zusätzlich berechnet.
4. Zahlung, Fälligkeit des Kaufpreises
4.1 Der Kaufpreis ist bei Übernahme des Kaufgegenstandes vollständig zu entrichten.
4.2 Ist eine Anzahlung vereinbart, ist diese sofort nach Rechnungsstellung fällig.
4.3 Der Käufer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
5. Höhere Gewalt
5.1 Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Epidemien) berechtigen den Verkäufer, Liefertermine um die Dauer der Störung zu verlängern.
5.2 Führen Störungen zu einem Aufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
6. Abnahme
6.1 Der Käufer hat den Kaufgegenstand binnen 8 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen.
6.2 Bei Nichtabnahme kann der Verkäufer Schadenersatz verlangen (pauschal 10 % des Kaufpreises, sofern kein anderer Schaden nachgewiesen wird).
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Verkäufers.
7.2 Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer weder über den Kaufgegenstand verfügen noch Dritten Rechte daran einräumen.
8. Sach- und Rechtsmängelhaftung
8.1 Die gesetzliche Verjährungsfrist für Mängel beträgt zwei Jahre ab Übergabe. Für Unternehmer kann diese Frist auf ein Jahr verkürzt werden.
8.2 Haftungsbegrenzungen gelten nicht bei grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
9. Erfüllungsort / Gerichtsstand
9.1 Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers Dorsten.
9.2 Gerichtsstand für Streitigkeiten ist der Sitz des Verkäufers, sofern der Käufer Kaufmann ist.
10. Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
10.1 Der Verkäufer nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.